Ratgeber für Erben
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Sich einen Überblick verschaffen

Je nachdem, wie der Verstorbene für die Zeit nach seinem Tod vorgesorgt hat, sind alle Dokumente in ein oder zwei Ordnern zusammengetragen, alles ist schon lange vor dem Tod mit den nahen Angehörigen besprochen und das Testament ist beim Notar hinterlegt. Aus unserer Erfahrung ist dies bei ca. 25% der Verstorbenen der Fall. Auch das ist ein großes Geschenk des Erblassers und zeigt die Fürsorge für seine Liebsten!

Da es aber auch Menschen gibt, deren Stärke nicht im Sortieren und Ordnen und klaren Kommunizieren mit den Angehörigen liegt, kann es durchaus sein, dass man erst einmal detektivisch alles zusammensuchen muss: Schmuck und Gold werden gern versteckt um sich vor Einbrechern zu schützen, der Safe-Schlüssel zu den Dokumenten ist nicht da, oder die Erben wissen nicht, bei welcher Bank nun das Schließfach ist, weil Filialen fusioniert wurden und die Bankfiliale, wo der Vater seit 30 Jahren Kunde war, nicht mehr existiert.

Hier eine – vermutlich nicht abschließende – Checkliste, was Sie finden bzw. in Erfahrung bringen sollten:

Dokumente/Informationen:

  • Testamente (bitte keines wegwerfen, weil es ein neueres gibt, denn das hat vielleicht einen Formfehler und ist ungültig)
  • Legate oder Schenkungsverträge auf den Todesfall, Erbverträge und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Namen, Geburtsdaten und Adressen der nächsten Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder, Nachkommen bereits verstorbener Kinder, Eltern und Geschwister des Erblassers)

Vermögen des Erblassers:

  • Immobilien im In- und Ausland
  • Autos
  • Kunstsammlungen
  • Schmuck
  • Gold
  • Aktien, Anleihen
  • Sparbücher
  • Konten
  • Versicherungen, vor allem Sterbeversicherungen, Lebensversicherungen und Unfallversicherungen

Schulden und Forderungen gegen die Erbmasse

  • Kredite
  • offene Rechnungen
  • Daueraufträge
  • Haftungen
  • potentiell mögliche Haftungen (gerade bei leitenden Angestellten und Selbständigen wird das Haftungspotential oft unterschätzt!)
  • Bürgschaften
  • Mietverträge
  • Leasing
  • Dauerschuldverträge
  • Unterhaltspflichten

Wichtig! Die Sterbeversicherung verhindert finanzielle Engpässe, weil Kosten für Beerdigung, Grabstätte, Blumen, Benachrichtigungen und Grabstein direkt verrechnet werden dürfen. Bei Tod in Folge eines Unfalles sollte man sofort die private Unfallversicherung und die (Risiko)Lebensversicherungen informieren. Wenn hier ein namentliches Bezugsrecht eingetragen ist, kann das Geld direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt werden (der Versicherungserlös fällt dann nicht in den Nachlass). Das hilft oft, den finanziellen Engpass zu überbrücken, der durch die vielen Zahlungen und Kosten im Zuge des Todesfalles entstehen kann. Denn auf das Vermögen des Verstorbenen kann man erst nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens (durch gerichtlichen Beschluss) zugreifen. Und oft kann man auch länger nicht auf Vermögenswerte zugreifen (dies zum Gläubigerschutz, zum Schutz von Kindern und Personen, denen ein Erwachsenenvertreter beigegeben wurde), weil das Verlassenschaftsverfahren mehr Zeit in Anspruch nimmt. Auch muss ja nicht immer unumstritten sein, wer nun wie viele Anteile erbt.

Tipp: Die Meldung allein genügt in manchen Lebensversicherungsverträgen nicht (bezugsberechtigt: der Überbringer der Polizze), sondern der Anspruchsberechtigte muss auch die Ansprüche geltend machen … nicht vergessen!

Bei Witwen- und Waisenrenten, Firmenpensionen etc. steht oft im Kleingedruckten, dass die Rente erst mit folgendem Monatsersten nach Information und Anspruchsstellung gezahlt wird, und die Pension des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt rückverrechnet werden kann. Da Mieten und Ausgaben weiterlaufen, kann das Geltendmachen des Anspruches erst im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens zu empfindlichen Lücken führen.

Auch Firmen müssen weitergeführt werden. Wenn eine Firma erst einmal herumschlingert wie ein Boot ohne Kapitän im Sturm, wird schnell viel Vermögen vernichtet. Da ist die rasche Rücksprache mit dem Steuerberater, Rechtsanwalt, den führenden Mitarbeitern und dem Betriebsrat überlebensnotwendig.

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