Ratgeber für Erben
ratgeber-erben-icon-grab

Unmittelbar nach dem Todesfall

RETTUNG RUFEN

Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus verstirbt, haben Sie Unterstützung durch die Krankenschwestern und Ärzte und es gibt professionelle Abläufe, die Ihnen die ersten Schritte abnehmen.

Wollte derjenige jedoch zu Hause in seiner vertrauten Umgebung sterben, oder finden Sie Ihren Angehörigen bereits leblos vor, dann rufen Sie die Rettung! Das Rettungspersonal prüft die Vitalfunktionen, und veranlasst im tatsächlichen Todesfall die nächsten unmittelbaren Schritte, wie die obligatorische ärztliche Totenbeschau.

TOTENBESCHAU

In Österreich ist die Rettung nicht befugt offiziell den Tod festzustellen; dazu ist der sogenannte Totenbeschau-Arzt zuständig (Tel. 01/400087890), welcher die offizielle Todesursache und den Todeszeitpunkt feststellt; dieser ist für Sie der Ausgangspunkt für eine herausfordernde Zeit. Wie wir alle aus Kriminalfilmen wissen, ist der Amtsarzt auch jener der feststellt, ob die Polizei beigezogen werden muss wenn die Todesursache unklar ist oder mit Fremdeinwirkung zu tun hat. So schützt der Staat seine Bürger vor unentdeckten Morden und sorgt auch für eine Datenbasis zum Zweck der Unfallprävention und der Weiterentwicklung medizinischer Standards. Genauso ist es wichtig, ob es ein Arbeitsunfall, Krankheit, oder Selbstmord war – denn daran knüpfen sich viele unterschiedliche Versicherungsleistungen oder Haftungen. Der genaue Todeszeitpunkt kann bei mehreren Toten (z.B. bei einem Verkehrsunfall) ganz unterschiedliche Erbfolgen auslösen, je nachdem wer zu welchem Zeitpunkt starb. Der Totenbeschau-Arzt stellt den Leichenbegleitschein aus, den dann die Bestattung bei der Übernahme der Leiche benötigt.

WELCHE BESTATTUNG?

Als nächstes müssen Sie sich um den Abtransport des Leichnams kümmern (die Bestattung Wien erreichen Sie unter 01/50195-0, am Land kennt man den Leichenbestatter meist ohnehin, oder der Arzt kann einem die Nummer geben), und das Bestattungsunternehmen auswählen. Es ist keineswegs pietätlos, sich schon rechtzeitig davor über verschiedene Bestattungsunternehmen zu erkundigen und deren Leistungsqualität und Preise so gut es geht zu vergleichen. Um dem Willen des Verstorbenen Folge zu leisten, kann es helfen, wenn man noch zu Lebzeiten bespricht, welche der folgenden Bestattungszeremonien gewünscht ist:

  • Erdbestattung (ab 5.000,- zzgl. Grabmal/Gedenkstein ab 5.000,- sowie Grabstelle wenn noch kein Familiengrab besteht)
  • Feuerbestattung
  • Naturbestattung
  • Baumbestattung
  • Edelsteinbestattung
  • Seebestattung
  • Donaubestattung (in NÖ)
  • Weltraumbestattung

Problematisch kann es werden, wenn über diese Punkte vorher nicht mit dem Erblasser gesprochen wurde, denn zeitlich findet das Begräbnis zumeist in wenigen Tagen statt und die Testamentseröffnung erfolgt meist erst Wochen später.

Tipp: Vielleicht hat der Tote in seinen Dokumenten etwas vermerkt oder vielleicht beim Abschluss einer Sterbeversicherung die Art der Bestattung festgelegt.

In dieser Ausnahmesituation hilft der Bestatter sowohl banale als auch wichtige Fragen zu klären, wie:

  • Überführung im In- oder ins Ausland
  • Bereitstellung der Kleidung
  • Gestaltung der Trauerfeier (Sarg, Blumen, Pfarrer oder Grabredner, Kerzen, …)
  • Gibt es ein Familiengrab?
  • Verständigung der Pfarre
  • Todesanzeigen? Gedenkbilder? Parte?
  • Der Grabstein wird meist erst später bestellt

WER ZAHLT DAS BEGRÄBNIS?

Die Begräbniskosten sind – sofern man sie als Forderung gegen den Nachlass anmeldet – gegenüber anderen Forderungen (z.B. offenen Krediten) privilegiert. Also: Wenn der Wert des vorhandenen Nachlassvermögens nicht einmal zur Deckung der Begräbniskosten ausreicht, wird das vorhandene Vermögen demjenigen, der die Begräbniskosten getragen hat, zur freien Verfügung überlassen (dies jedoch im gleichen Rang wie allenfalls offene Mieten).

ACHTUNG: Der Besteller des Begräbnisses muß auch für die Kosten von ca. 5.ooo,- bis 10.000,- aufkommen. Kontrollieren Sie, ob eine Sterbeversicherung vorliegt (z.B. der Wiener Verein), diese kann mit dem Bestattungsunternehmen direkt verrechnen. Andernfalls kann es durchaus Monate dauern, bis der Besteller sein Geld zurückbekommt. Wenn die Erbmasse zu klein ist, um die bereits beglichenen Begräbniskosten zu decken, kann es auch sein, daß an Zahlung statt die Wohnungseinrichtung oder ein Auto übergeben wird und dennoch ein unvergüteter Restbetrag bleibt! In so einem Fall gehen die sonstigen Gläubiger und Erben leer aus.

Navigation