Ratgeber für Erben
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Welches Recht ist anwendbar?

ERBFOLGE NACH ÖSTERREICHISCHEM RECHT

Wenn jemand Österreicher ist und in Österreich lebt, kommt österreichisches Erbrecht zur Anwendung.

Der österreichische Gesetzgeber weiß, daß nur ein Viertel der Erblasser ihren Nachlass mit Testament geregelt haben und hat sich bemüht, eine dem kulturellen Gerechtigkeitsempfinden entsprechende Lösung zu finden, die immer wieder mal den geänderten rechtlichen Bedingungen angepasst wird. Einerseits will der Gesetzgeber dem Erblasser einen gewissen Gestaltungsspielraum geben, andererseits lässt er im Normalfall nur die Verkürzung des Erbes nach seiner Regelung um die Hälfte zu. Das nennt man dann Pflichtteil. Nur bei sehr groben Verstößen gibt es die Möglichkeit, jemanden gänzlich zu enterben.

Derzeit gibt es ca. 50.000 Erbfälle in Österreich bei denen jeweils ungefähr 250.000,- Euro vererbt werden. Das Sterbealter steigt ständig an, und durch die Generation der Babyboomer steigt schon in naher Zukunft auch die Zahl der Pensionisten stark an. Um das Jahr 2050 herum wird voraussichtlich ca. doppelt so viel vererbt werden wie nun, also ungefähr 20 Milliarden.

DIE EU-ERBRECHTSVERORDNUNG

Seit 2015 ist in der EU eine Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft, die besagt, daß der EU-Bürger im Regelfall jenem Recht unterliegt, wo “sein letzter gewöhnlicher Aufenthalt“ lag. Der Österreicher, der die letzten Jahre seines Lebens auf den Balearen verbrachte, unterliegt damit dem spanischen Erbrecht. Weltenbummler, die mal in Kitz zum Schifahren sind, dann die Biennale in Venedig genießen, um dann von Nizza aus im Mittelmeer zu segeln, werden im Erbfall lange Diskussionen über das anzuwendende Erbrecht auslösen. Wer diese jahrelangen, teuren Prozesse vermeiden will, kann aktiv die Rechtswahlklausel als Erblasser nutzen und für die Abwicklung der Erbschaft nach dem Recht der Staatsbürgerschaft optieren.

Für alle, die international erben, ist es wichtig zu wissen, daß es ein europäisches Nachlasszeugnis gibt, das die jeweilige Erbschaft beurkundet und für alle EU- Länder (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) gültig ist. Das ist für den Erben eine große Hilfe, weil man nicht in jedem Land das gesamte Verfahren von neuem durchführen muss.

Je größer das Vermögen ist und je komplexer die Rechtsfragen werden, umso wichtiger ist es, die Beratung des Gerichtskommissärs oder Ihres Familienanwalts in Anspruch zu nehmen!

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